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Montag, 16. Januar 2023

Eine noble Geste?

Erinnert Ihr Euch liebe Leser?  Da gab es 2020 eine Pandemie mit sehr vielen Toten. Damals waren solch drastische Maßnahmen erforderlich, dass vielen kleinen Unternehmen und Selbstständigen über Nacht der Teppich unter den Füßen weggezogen wurde, zu einem großen Teil nicht nur für kurze Zeit, sondern lange oder für immer. Hauptursache waren natürlich wegbrechende Einnahmen.

Da half der Freistaat mit einer vermeintlich noblen Geste: Er zahlte den Betroffenen eine Soforthilfe - ohne großen bürokratischen Aufwand. Diese Hilfe kam rechtzeitig, schnell und war in der Höhe ausreichend. Es war eben ein Notgroschen, der für kurze Zeit Fixkosten abdecken sollte. Dass fehlende Einnahmen die eigentliche Lücke rissen, wurde fürs erste geflissentlich übersehen, später aber für weitere Überbrückungs-Gelder doch anerkannt. Eine mögliche spätere Überprüfung der Bedürftigkeit wurde durchaus angekündigt, doch die meisten Solo Selbstständigen und Kleinunternehmer hofften, dass die anfangs übergangslos weggebrochenen Einnahmen doch noch bis zur Höhe der Soforthilfe anerkannt werden würden.

Nun kommt der Freistaat und will das Geld zurück. Entweder einen Teil, oder alles, ohne Möglichkeit darzulegen, warum man die Hilfe damals dringend brauchte. Argumente dafür sind in den vier Zeilen des Online-Formulars für die Berechnung nicht vorgesehen, nur Zahlen.

Freilich konnte man erwarten, dass es den Subventions-Betrügern irgendwann ans Leder gehen würde, völlig zu Recht, denn die gab es ja sofort. Doch nun bekamen alle Empfänger der Soforthilfe Post und müssen nachträglich offenlegen, wieviel Hilfe sie seinerzeit in Anspruch nehmen durften. Für viele Selbstständige war die Soforthilfe damals die Rettung und eine Chance zum Überleben; für die Geretteten bedeutet die Rückforderung nun vielfach eine hohe Neuverschuldung. Und das bei steigender Inflation, steigenden Zinsen und explodierenden Energiekosten. In NRW hat es bereits die ersten Klagen gegeben, und es sieht durchaus so aus, als ob die Gerichte den Klagen gegen Rückforderungen stattgeben würden.

Es verwundert nicht, dass der bayerische Wirtschaftsminister sein Geld zurück haben will, weil der Bedarf bei den Begünstigten angeblich nicht so hoch war wie anfangs vermutet. Woher er das weiss, bleibt allerdings sein Geheimnis. Jedenfalls wird es keine erneute, eingehende Überprüfung der individuellen Bedürftigkeit geben, sondern nur eine rein rechnerische Selbstauskunft, bei der der ehemalige Empfänger der Soforthilfe immer noch nicht weiß, ob er nun auch die fehlenden Einnahmen geltend machen darf oder nicht. Die noble Geste hat sich offensichtlich als ein banales Darlehen geoutet,  für das auch noch Steuer zu zahlen war. Wir werden daher einen Teil der Soforthilfe zurückzahlen müssen, damit die Politik uns nicht vorhalten kann, wir hätten uns "bereichert". Wobei allerdings der Tatbestand der Bereicherung eher anderswo festgestellt wurde, gelle!

Doch - wie schön, dass es in diesem Jahr Wahlen gibt!


1 Kommentar:

Spankingfreunde.DE hat gesagt…

Der Beitrag hat nach meiner Ansicht einige Fehler. CDU/CSU an gestern orientiert haben viele unnötige Fehler begangen! Und König Markus & Konsorten haben das immer noch nicht gerafft! Wann scheitert die CSU endlich mal in Bayern an der 5-Prozent-Hürde? Besserung ist früher nicht in Sicht!