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SGH und WGH (Details zu einer wunderbaren, realen Geschichte)

Leider ist die Zukunft des SGH ungewiss, aber die Geschichte seiner Geburt mag manchen auch heute noch interessieren.   Die Idee des Spanki...

Samstag, 4. Februar 2023

Eine noble Geste ? (fortgesetzt)

Im letzten Post habe ich mich über die Rückforderung der Corona Soforthilfe generell ausgelassen. Da hatten wir gerade begonnen, die Rückmeldung einer eventuell zuviel erhaltenen Soforthilfe zu bearbeiten. Dieses Bürkratiefest ist einen weiteren kurzen Post wert:

Wir, die solch eine Hilfe erhalten hatten sind offenbar pauschal alle Verbrecher, d.h. Steuerhinterzieher. Die Drohungen seitens der Regierung bei falschen oder fehlerhaften Angaben lassen keinen Spielraum für Interpretation oder Erklärungen. 

Meine Frau hat mehrere Tage damit zugebracht, alles zu durchforsten, was an Hilfen im Internet zu finden war (eine Menge!). Mit dem Stichwort "Internet" stösst man schon auf den ersten Zwang: Abgabe des verbindlichen Meldeformulars geht nur online über das Internat, nicht per Post oder Fax oder Mail.

Wenn man noch nicht in vorausschauender Klarsicht zuviel erhaltenes Geld erstattet hatte muss man über das Meldeformular einen gescannten Beleg über eine erfolge Zahlung hochladen.

Da man nur dieses Formular benutzen darf, muss man also digital schon ordentlich ausgestattet und auch ziemlich bewandert mit Computer Wissen sein. Das sind zwar viele aber längst nicht alle.

Nun kommt aber das Schärfste: Diese so freigiebige und hilfreiche Politik hat in den Jahren seit dem Lockdown die Bedingungen für eine Berechtigung zur Annahme der Soforthilfe ständig verengt: von sehr vage zu unmissverständlich. Nehmen Sie mal an, lieber Leser, Sie sind selbstständig mit zwei Angestellten, die sie natürlich während des Lockdown bezahlen mussten. Diese Personalkosten sind nicht anrechnungsfähig. Damit sind sie fast automatisch gezwungen, die Soforthilfe voll zurückzuzahlen. Es wäre auch logisch gewesen, die Soforthilfe bei voller Kenntnis der Sachlage gar nicht erst zu beantragen. Doch damals war - Sie erinnern sich - Lockdown, keine Impfung möglich und jeder musste sich damit zuerst einmal zurechtfunden. Da denkt man nicht an Bürokraten, die diese Aktion aus zweiter Hand und zweijähriger, komplett entspannteren Lage betrachten

Nachdem man sich durch das Dickicht der Verbote und Unklarheiten gewühlt hatte (mehrere Tage), hat man also dieses vermaledeite Meldeformular geöffnet und steht vor einem regelrechten Abgrund:

Man kann dieses Ding nur einmal abschicken, keine Korrektur möglich!!

Wenn man sich einmal überlegt, zu was der Staat uns Bürger damit macht, kommt man zwangsläufig zu dem Schluss, dass wir alle als Subventionsbetrüger oder Steuerhinterzieher unter Generalverdacht stehen und demnächst mit der Steuerfahndung rechnen müssen. Ach Du bürokratisches Bayernland! Herr Söder muss da irgendwo anders leben als in Bayern.

Montag, 16. Januar 2023

Eine noble Geste?

Erinnert Ihr Euch liebe Leser?  Da gab es 2020 eine Pandemie mit sehr vielen Toten. Damals waren solch drastische Maßnahmen erforderlich, dass vielen kleinen Unternehmen und Selbstständigen über Nacht der Teppich unter den Füßen weggezogen wurde, zu einem großen Teil nicht nur für kurze Zeit, sondern lange oder für immer. Hauptursache waren natürlich wegbrechende Einnahmen.

Da half der Freistaat mit einer vermeintlich noblen Geste: Er zahlte den Betroffenen eine Soforthilfe - ohne großen bürokratischen Aufwand. Diese Hilfe kam rechtzeitig, schnell und war in der Höhe ausreichend. Es war eben ein Notgroschen, der für kurze Zeit Fixkosten abdecken sollte. Dass fehlende Einnahmen die eigentliche Lücke rissen, wurde fürs erste geflissentlich übersehen, später aber für weitere Überbrückungs-Gelder doch anerkannt. Eine mögliche spätere Überprüfung der Bedürftigkeit wurde durchaus angekündigt, doch die meisten Solo Selbstständigen und Kleinunternehmer hofften, dass die anfangs übergangslos weggebrochenen Einnahmen doch noch bis zur Höhe der Soforthilfe anerkannt werden würden.

Nun kommt der Freistaat und will das Geld zurück. Entweder einen Teil, oder alles, ohne Möglichkeit darzulegen, warum man die Hilfe damals dringend brauchte. Argumente dafür sind in den vier Zeilen des Online-Formulars für die Berechnung nicht vorgesehen, nur Zahlen.

Freilich konnte man erwarten, dass es den Subventions-Betrügern irgendwann ans Leder gehen würde, völlig zu Recht, denn die gab es ja sofort. Doch nun bekamen alle Empfänger der Soforthilfe Post und müssen nachträglich offenlegen, wieviel Hilfe sie seinerzeit in Anspruch nehmen durften. Für viele Selbstständige war die Soforthilfe damals die Rettung und eine Chance zum Überleben; für die Geretteten bedeutet die Rückforderung nun vielfach eine hohe Neuverschuldung. Und das bei steigender Inflation, steigenden Zinsen und explodierenden Energiekosten. In NRW hat es bereits die ersten Klagen gegeben, und es sieht durchaus so aus, als ob die Gerichte den Klagen gegen Rückforderungen stattgeben würden.

Es verwundert nicht, dass der bayerische Wirtschaftsminister sein Geld zurück haben will, weil der Bedarf bei den Begünstigten angeblich nicht so hoch war wie anfangs vermutet. Woher er das weiss, bleibt allerdings sein Geheimnis. Jedenfalls wird es keine erneute, eingehende Überprüfung der individuellen Bedürftigkeit geben, sondern nur eine rein rechnerische Selbstauskunft, bei der der ehemalige Empfänger der Soforthilfe immer noch nicht weiß, ob er nun auch die fehlenden Einnahmen geltend machen darf oder nicht. Die noble Geste hat sich offensichtlich als ein banales Darlehen geoutet,  für das auch noch Steuer zu zahlen war. Wir werden daher einen Teil der Soforthilfe zurückzahlen müssen, damit die Politik uns nicht vorhalten kann, wir hätten uns "bereichert". Wobei allerdings der Tatbestand der Bereicherung eher anderswo festgestellt wurde, gelle!

Doch - wie schön, dass es in diesem Jahr Wahlen gibt!