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SGH und WGH (Details zu einer wunderbaren, realen Geschichte)

Leider ist die Zukunft des SGH ungewiss, aber die Geschichte seiner Geburt mag manchen auch heute noch interessieren.   Die Idee des Spanki...

Mittwoch, 17. August 2016

SGH und WGH (Details zu einer wunderbaren, realen Geschichte)

Leider ist die Zukunft des SGH ungewiss, aber die Geschichte seiner Geburt mag manchen auch heute noch interessieren.

  Die Idee des Spanking Gerichtshofes stammt ursprünglich aus den USA, wo es seit vielen Jahren den Spanking Court gibt, vor dem banale Streitfälle des täglichen Lebens mit Paddle oder Rohrstock geregelt werden. Es handelt sich dabei aber um eine kommerzielle Seite, d.h. diese Firma arbeitet mit professionellen Modellen und stellt Videos her, die kostenpflichtig ins Netz gestellt werden.
Ich habe gedacht, dass man dieses Konzept auch als Rollenspiel unter begeisterten Spankern umsetzen kann. Viele Mitglieder des Stammtischs München zogen mit, und die  Idee hat sich bewährt. Bisher hat es acht reguläre und einen Sondergerichtshof für interessierte Zuschauer gegeben.Das "Personal" des Gerichtshofes besteht aus Richtern, Verteidigern, Bütteln (weiblich und männlich) und Helfern aller Art. Letztere waren zuletzt sehr rar, und künftig werden sich Anwesende gebeten, sich freiwillig zur Verfügung zu stellen und kleinere Tätigkeiten zu übernehmen, wie z.B, Unterstützung der Büttel, Reinigen von Instrumenten, Filmen und Fotografieren.
Als Angeklagte werden vorzugsweise Paare eingeladen, von denen einer der Partner passiv oder Switch sein muss. Der andere kann aktiv veranlagt sein und sollte z.B. als Ankläger oder Zeuge am Verfahren teilnehmen. Da die holde Weiblichkeit sich bei uns eher rar macht, laden wir besonders passive Damen ein, als Angeklagte mit oder ohne Partner anzutreten. Unter den passiven Solo-Herren bilden wir Paare, die  gemeinsam vor Gericht stehen. Das Rollenspiel wird dadurch sehr bereichert. Jeder Passive kann einmal als Angeklagter und danach als Ankläger antreten. Man kann ja durchaus auch Vergehen zur Anzeige bringen, für die beide bestraft werden. Absprachen unter den zusammen antretenden Herren sind explizit erwünscht. 
Sollte die Zahl der Einzelverfahren zu hoch werden, um im Zeitrahmen eines Nachmittags ohne Hektik abgehandelt werden zu können, bilden wir aus Soloteilnehmern Gruppen, die als "kriminelle Vereinigung" zusammen vor Gericht stehen. Auch diese Verfahren haben sich als Rollenspiel bewährt, weil die Mitglieder dieser Gruppen keine Ahnung hatten, für welche Missetaten sie angeklagt wurden, ganz im Sinne eines rechtlosen Gerichtshofes!
Auch Zuschauer werden zugelassen. Vielleicht ist ein Interessierter dann beim nächsten Mal aktiv/passiv dabei!
Der Ausgang eines Verfahrens bedient natürlich die Fantasien und Neigungen der Angeklagten. In der Regel wird im Urteil als Strafe eine kräftige Tracht Prügel verhängt - und natürlich erwartet. Für den Pflichtverteidiger, wenn er denn gewünscht wird, keine besonders dankbare Aufgabe, da Freisprüche sozusagen nicht dem eigentlichen Geschäftsmodell des SGH entsprechen. Aber im Rollenspiel können Verteidiger sich natürlich dennoch voll abarbeiten.
 
Die Verhandlungen des SGH beginnen generell an einem Samstag Mittag.Wir versuchen, bis zum frühen Abend fertig zu sein. Meistens wird es dann am Samstag spät bzw. sehr spät, d.h. es empfiehlt sich zu übernachten, es sei denn, man hat keinen weiten Weg. Eine Hotelliste kann abgerufen werden.
Manche Teilnehmer kommen auch schon am Freitag. So kann man sich in lockerer Runde kennen lernen und selbstverständlich die Möglichkeiten zum privaten Spiel in den Einrichtungen der Anlage nutzen.
Am Samstag Mittag wird es ernst, und das Gericht tagt. Es werden Anklageschriften vorliegen, und die Beklagten müssen vor den Richter treten. Streng, unfair und ungerecht wird verhandelt, Schuld festgestellt und Sühne auf dem dafür vorgesehenen Weg verordnet, oder auch ein Freispruch erkämpft. Letzteren hat es allerdings erst einmal und vermutlich versehentlich gegeben.
Die Zahl der Verhandlungen hat sich bei etwa zehn eingependelt. Mehr ist ohne Hektik und Stress für die Richter nicht zu schaffen. Nach dem Abendessen wird in der Regel bis in die Nacht privat gespielt.

Der WGH

Der Whipping Gerichtshof ist eine logische Weiterentwicklung des Spanking Gerichtshofes und war ursprünglich für den Sonntag nach dem SGH VIII geplant..

 
Für den WGH gibt es im Prinzip gute Gründe. Vom ersten SGH an gab es immer Teilnehmer, denen die Strafen nicht hart genug sein konnten. Ein Hintern mit blutunterlaufenen Striemen ist jedoch für manche Spanker, aus denen sich die Zuschaerschaft in Mehrheit zusammensetzt, kein wirklich prickelnder Anblick. Jahrelang haben wir Klimmzüge gemacht, jeden Teilnehmer zufrieden zu stellen, aber alle Bemühungen blieben Kompromisse. Wir waren nie ganz sicher, wann wir Teilnehmer des SGH abschreckten und gleichzeitig für Freunde der härteren Gangart beim SGH kein attraktives Angebot hatten. Leider hat Projekt eines separaten WGH nicht geklappt und war vermutlich nicht sorgfältig zu Ende gedacht; denn die Interessenten für die harte Tour haben sich zu 80% auch beim SGH angemeldet. Es machte daher keinen Sinn, die gleichen Leute für zwei Events einzuladen.
Damit standen wir wieder am Anfang unserer Überlegungen. Nun zeichnet sich als Lösung ab, den WGH in den SGH zu integrieren. Alle Verfahren können wir zusammen durchführen, aber die strengen Strafen getrennt von den normalen Bestrafungen vollziehen. Wer das sehen will, kann zuschauen, wem das zu sehr gegen den Strich geht, der kann eine Pause machen. So etwa wird es wohl laufen, aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Auf jeden Fall wird es Bestrafungen nach den Wünschen der Teilnehmer geben, die den WGH wollen.


NOCH EINMAL: Bei keiner Veranstaltung muss man Angst vor permanenten gesundheitlichen Schäden haben, aber beim WGH setzen wir voraus, dass die Teilnehmer erfahren sind und ihre Grenzen kennen.


Ablauf der Verfahren

Bei der Anmeldung auf www.randy-events.de findet der Interessent ein Formular, in das er/sie persönliche Tabus und Grenzen eintragen muss. Ohne dieses Formular ausgefüllt zu haben, kommt man nicht weiter. Diese Informationen dienen den Richtern dazu, sich zwischen sicheren "Leitplanken" zu bewegen, die eine krasse Fehleinschätzung der Belastbarkeit verhindern, oder z.B. absolute Tabus zu berücksichtigen.
Im Vorfeld, möglichst bald nach der verbindlichen Anmeldung und Überweisung der Kosten-Pauschale, hat jede(r) Teilnehmer(in), der/die als Angeklagte(r) mitspielen will sich zu überlegen, für welches Vergehen eine Anklageschrift erstellt werden soll. Erwünscht sind Anzeigen mit Zeugen, oder Anklagen von Partnern bzw. Freunden, die dann auch als Zeugen oder Ankläger vor Gericht auftreten. Selbstanzeigen sind natürlich immer möglich. Wir haben in der Regel etliche Solo-Teilnehmer. Unter diesen bilden wir Paare, die vor Gericht gemeinsam auftreten, einer im ersten Verfahren als Kläger oder Zeuge, der andere als Angeklagter. Im zweiten Verfahren werden dann die Rollen getauscht. Die zusammengestellten Paare erfahren rechtzeitig voneinander und können sogar Strategien entwickeln, sich vor Gericht möglichst gut zu verkaufen. Dieses Verfahren belebt das Rollenspiel und kann sogar die Richter zu Improvisation zwingen.
Sollte es so viele Interessenten  geben, dass wir alle Einzelverfahren nicht ohne große Hektik schaffen würden, bilden wir aus einer Gruppe von Solo-Teilnehmern eine "Bande bzw. kriminelle Vereinigung", die insgesamt in einem einzigen Verfahren abgeurteilt wird. Für diese Täter, die ihre Misere z.B. durch zu späte Anmeldung selber verursacht haben, behält sich das Gericht vor - in Anlehnung an das Geschäftsmodell der absoluten Ungerechtigkeit - die Anklage selber zu formulieren und vorab nicht bekannt zu geben, ganz bestimmt nicht den Beklagten.
Die Fakten für alle Anzeigen müssen dem Gericht mindestens 10 Tage vor dem Event übermittelt werden, damit eine offizielle Anklageschrift erstellt werden kann und aus den Solisten Paare bzw. eine Gruppe gebildet werden können. Die ausformulierten Anklageschriften werden allen Beteiligten zugestellt, außer den Mitgliedern der Gruppe. Das Rohmaterial bitte formlos als Mail an donpascual@aol.com.

Damit sind seitens der potenziellen Angeklagten keine weiteren Vorbereitungen erforderlich. Ihre Begleiter/Partner können im Vorfeld signalisieren, ob sie neben der Rolle als Ankläger/Zeuge eine spezielle Rolle beim Verfahren übernehmen wollen. Im Angebot sind Verteidiger, Büttel, Schriftführer, Beisitzer, Berichterstatter, Gerichtsfotograf, Gerichtsdiener.
Die Verhandlungen beginnen mit einem gewissen Ritual. Die Anwesenden erheben sich, wenn der Richter erscheint und ebenfalls bei seiner Urteilsverkündung. Verteidiger stehen bei ihren Ausführungen ebenfalls. Da immer nur wenige Personen aktiv sind, bilden die restlichen Teilnehmer eine wechselnd zusammengesetzte Zuschauergruppe, zusammen mit denen, die nur zuschauen wollen..
Die Zuschauer haben sich ruhig zu verhalten, was aber häufig bewusst ignoriert wird, besonders von solchen, denen Hiebe nur einmal am Tag zu wenig sind. Missachtung des Gerichts durch Besucher wird vom Richter persönlich oder die Büttel sofort geahndet (Gerichtsstrafe). Diese kann auch mehrfach angeordnet werden, wenn die Missachtung des Gerichts andauert.



Vollstreckung


Gewöhnlich werden mehrere Verfahren hintereinander abgewickelt und die Bestrafungen erfolgen en bloc.Um Zeit zu sparen, werden drei oder sechs Verfahren hintereinander abgewickelt und anschließend die Bestrafungen vollstreckt. Danach gibt es eine Pause, und es folgen die restlichen Verfahren. Nach der Urteilsverkündung wird der Delinquent abgeführt und außerhalb des Saales zur Urteilsvollstreckung vorbereitet.
Verurteilte des SGH legen die Unterkleidung ab und bedecken sich mit einer Strafrobe. Prinzipiell gibt es zwei Arten der Vollstreckung mit jeweils zwei Varianten für den SGH: 
Wo? Öffentlich im Gerichtssaal, alternativ unter Ausschluss der Öffentlichkeit;
Wie? Auf das völlig unbekleidete Gesäß oder auf die nackten Pobacken, aber mit minimaler Bekleidung (String).
Jeder kann das natürlich frei wählen, aber beim ersten Gerichtshof, trat jede(r) öffentlich und „blank“ an. Dann gab es auch schon Angeklagte, die ihre Strafe völlig nackt empfingen. Das ist jedoch völlig freiwillig geschehen und steht jedem offen.
Beim WGH wird es keine Vergünstigungen geben. Die Hiebe gibt es in jedem Fall auf den nackten Hintern. Die Delinquenten des WGH ziehen Hüllen aus grobem Sackleinen über, deren Hälften nur mit einem Seil zusammengehalten werden.
Die Vollstreckung der deutlich härteren Strafen erfolgt ebenfalls im Gerichtssaal, aber Zartbesaitete können in die Bar gehen und etwas trinken. Sie werden benachrichtigt, wenn die Vollstreckung abgeschlossen ist.
Vor der Vollstreckung des jeweiligen Urteils wird dieses noch einmal von einem Gerichtsdiener verlesen. Dieser reicht dem Büttel auch die jeweils zu verwendenden Instrumente. Nach der Fixierung auf dem Bock wird eine Klappe an der Strafrobe hochgeschlagen oder die Rückseite der Sackleinenkutte hochgehoben, um den Po freizulegen. Die Büttel (weiblich oder männlich) vollstrecken das Urteil anhand einer vorgegebenen Prozedur, die schriftlich fixiert ist, d.h. die Büttel haben keine freie Hand, sondern sind strikt an Anweisungen gebunden. Nur bei direkten Beleidigungen oder Widerstand können sie selber entscheiden, ob und welche Strafverschärfungen angebracht sind. Der Po des Delinquenten wird vor der eigentlichen Bestrafung durch den Büttel angewärmt. Dabei hat er/sie freie Hand. Für die Delinquenten des WGH gilt das ebenfalls, um Verletzungen zu vermeiden.
Nach der Vollstreckung bleiben die Verurteilten 2 Minuten auf dem Bock fixiert.
Bei SGH und WGH kommt nicht nur der Bock zum Einsatz, sondern auch andere Geräte. Die Bestrafung richtet sich natürlich danach, was im Kontext des Verfahrens sinnvoll ist.
Bei den Strafinstrumenten achtet das Gericht auf Authentizität. Klassische Instrumente sind die Birkenrute, die Weidenrute, der Haselnussstock, der Riemen, das Martinet und der Rohrstock. Beim WGH kommen auch heftigere Geräte zum Einsatz wie z.B. der Ochsenziemer, der Prison Strap, der echte Siebenstriemer und natürlich die Bullwhip. Es gibt dabei keine Brutalität aber durchaus Härte. Grenzen können und sollen mit dem Richter abgesprochen werden. Sehr harte, vorab ausgehandelte Züchtigungen hatten wir genauso wie milde Strafen für Neulinge, die natürlich nicht abgeschreckt werden dürfen. Das Prinzip ist einfach: jeder soll seinen Kick haben, Passive genauso wie Aktive. Als Büttel setzen wir sehr erfahrene Leute ein, die Bedürfnisse und Grenzen des Delinquenten nicht ihrer eigenen Libido unterordnen.
Der „Pressevertreter“ darf Fotos machen, muss aber eine zur Verfügung gestellte Kamera benutzen und generell auf das Ablichten von Gesichtern verzichten. Da man nie weiß, auf welchem Weg Fotos in die Öffentlichkeit gelangen können, wird grundsätzlich nur Material veröffentlicht, das ausdrücklich freigegeben wurde. Aus Gründen der Zeitersparnis, wird eine Audioaufnahme jeder Urteilsverkündung gemacht, um die Urteile später ohne Zeitdruck auf Formulare übertragen zu können.

Privates Spiel

Obwohl gerade das Gerichts-Spiel sehr unterschiedliche Rollen anbietet – im Gegensatz zu den Internaten - und diese natürlich auch rotiert werden können, hat jede(r) Aktive, der überhaupt teilnehmen darf (z.B. als Zuschauer oder aktiver Partner von Angeklagten) innerlich die Rolle des Büttels „fest im Blick“. Nur allzu verständlich! Aber das ist fast wie im Film: „Es darf nur einen geben“. Das stimmt allerdings nicht ganz, weil wir für die Damen und Herren mehrere Büttel haben, die "gesetzt sind". Ab dem nächsten SGH, kann man sich als Richter und als Büttel anmelden. Man muss dann als "Praktikant" antreten. Passt der/die Neue in die Mannschaft, kann man ins Team aufgenommen werden.  Neue schauen wir uns sehr genau an, aber es gibt keine Vorbedingungen.
Die passiven Herren sind schwieriger zu "versorgen", da strenge Damen, die den Herren den Hintern durchprügeln sollen, eher knapp sind. Aktive Damen, die das mal probieren wollen, sind daher immer willkommen und können sich bei donpascual@aol.com jederzeit melden.
Büttel für die Damen brauchen Akzeptanz: Damen halten ihre unbekleideten Kehrseiten nicht jedem hin, den sie z.B. noch nicht kennen. Manche wünschen die Vollstreckung privat 1:1 mit dem Büttel, andere mögen einen speziellen Aktiven unter der Mannschaft als Büttel bevorzugen. Wer da noch nicht sicher ist, wem sie sich anvertrauen soll, der empfehlen wir dringend, mit uns vorab zu sprechen, oder mit einem Herren oder einer Dame aus dem Team die Chemie zu testen.
Üblicherweise sollte man meinen, die Helden wären nach dem Gerichts-Nachmittag und dem fortgeschrittenen Spielabend müde, aber es kann dennoch eine sehr lange Nacht werden.
Fazit: Ihr kommt sicherlich zu einem interessanten Event, aber das ist bei weitem nicht alles und darf es auch nicht sein. Jede(r) sollte zufrieden und "satt" nach Hause fahren, weil sich über das reine Rollenspiel hinaus etliche Möglichkeiten zum privaten Spiel bieten. Außerdem sollte man die Chancen für private Kontakte unbedingt nutzen.

Dress Code

Für die „Angestellten“ des Gerichtshofes besteht Dresscode, d.h. Verteidiger, Schöffen, Schriftführer und Büttel tragen schwarze Hosen und Hemden, im Idealfall mit weißer Krawatte. Der Richter tragen eine Robe. Die Angeklagten Zeugen und Ankläger erscheinen in angemessener Kleidung. Keine Jeans! Fetisch-Kleidung ist zugelassen, Aber bitte erst auf dem Gelände die Kleidung wechseln.


Aktuelle Infos zum SGH XVI
und WGH VIII

Datum:              Wegen Corona Alarm kein Datum  (beide Veranstaltungen)
                         

Beginn:            13:000 Uhr (Einlass ab 12:00)

Adresse:           Heilbronn / Moosbach (Details werden nach Anmeldung bekannt gegeben)



Gebühren:
55 € pro Person für Frühbucher, sonst 65 €. In der Pauschale enthalten sind Softdrinks, Snacks und ein Abendessen..

Übernachtungsmöglichkeiten: 
Werden auf Anfrage bekannt gegeben.

Anmeldung:
NUR über www.randy-events.de. Die Seite wird rechtzeitig frei geschaltet. Bitte achtet auf die Bekanntmachungen hier, in den Foren und in den einschlägigen Kalendern. Anmeldung bitte bis zum 01.03.2019.

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