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SGH und WGH (Details zu einer wunderbaren, realen Geschichte)

Leider ist die Zukunft des SGH ungewiss, aber die Geschichte seiner Geburt mag manchen auch heute noch interessieren.   Die Idee des Spanki...

Dienstag, 18. Juni 2013

Erster Aufruf zum Gerichtshof



LAW and ORDER Anyone?

Wem unter Euch Subbies oder Switchen lastet nicht mindestens eine strafwürdige Altlast seit langem auf dem Gemüt, für die er oder sie nie die herbeigesehnte Absolution erhielt? Vielleicht weil die Eltern bzw. Partner antiautoritär eingestellt waren, oder die Neigung erst noch in Entwicklung ist bzw. damals gar nicht erkannt war, konnte diese Bürde ohne angemessene Sühne nie abgeworfen werden. Nun gibt es die perfekte Lösung für alle Bußwilligen:

Den Spanking Gerichtshof III!

Hier habt Ihr die Chance, das Kopfkino optimal zu bedienen. Zeigt Eure früheren Missetaten dem Gericht selber an, oder bittet Eure Partner, dies zu tun. Beim Spanking Gerichtshof findet Ihr verständnisvolle Richter, die behilflich sind, alte Schuldregister zu tilgen.

Ehe wir uns also in den wohlverdienten Sommerurlaub verabschieden, tragt bitte den Termin

12-13. Oktober 2013

in Eure Kalender ein. Es ist wichtig, das jetzt zu entscheiden, weil das Event schon einen schlappen Monat nach dem Ende der bayerischen Ferien stattfindet.

Ich wende mich natürlich vor allem an die Freunde des Spanking mit passiver Neigung, weil ein Gerichtshof ohne Angeklagte, die auch bereit sind, die Konsequenzen ihrer Taten zu tragen, kaum ein Erfolg sein kann.

Bisher hatten wir einen guten Mix von männlichen und weiblichen Sündern, die sich über den Bock legen ließen (ein Originalteil wie im Headmaster’s Study). Beim kommenden Event werden wir so einen authentischen Bock wohl als Eigentum des Gerichtshofes einweihen dürfen. Das ist doch sicherlich eine schöne Erinnerung für die Glücklichen, die als erste darüber geschnallt wurden.

Einen ausführlicheren Artkel findet Ihr am Fuß der Startseite dieses Blogs. Hier noch einmal die wichtigen Daten komprimiert (bitte auf das Bild klicken):


    Unser Team mit den Richtern Hape und Kristall, der kreativen Verteidigerin mati und den übrigen Aktiven bei Gericht erwartet mit Spannung Eure Anzeigen bis zum 01.10.2013.


    Justitia Dolorem Facit!
    Donpascual

    Samstag, 15. Juni 2013

    Auf der Suche nach dem perfekten Büttel

    Wir haben im Team des Spanking Gerichtshofes des öfteren diskutiert, wie man das wichtige Amt des Büttels zu aller Zufriedenheit besetzen kann, ohne jemanden zu verletzen. Gerade die Aktiven haben ja großes Interesse daran.

    Nun ist mir die salomonische Lösung aus dem Internet zugespielt worden.

    Als ich wieder einmal nach längerer Pause beim US Spanking Court vorbeischaute, fand ich den folgeden Clip, der uns vielleicht in die richtige Richtung lenken könnte - oder?!




    Natürlich wäre eine Spanking Maschine eine Lösung. Aber dann könnten alle diejenigen zu Hause bleiben, die nur teilnehmen, um dieses ach so begehrte Amt ausüben zu dürfen. Das will aber niemand.

    Also bleiben wir in unserem Dilemma stecken. Wo ist der geniale Denker mit dem Königsweg?


    Serie: Aus den Akten des Gerichts (2)

    Wahrheitsfindung (Teil II)

     

    während sich aus unserem ersten Fall gleich der zweite entwickelte, war der jetzt beschriebene eher ein Verwirrspiel zwischen Kläger und Angeklagter.

    Die beiden kamen spontan und unangemeldet zum ersten Gerichtshof. Das sehen wir zwar nicht gerne, da etwas Vorlauf einem reibungslosen Ablauf natürlich entgegen kommt, aber es gelang uns, auf die Schnelle eine Anklage zu Papier zu bringen.

    Wie sich im Verhör herausstellte, waren die beiden ein Paar, aber eines ohne Trauschein und gemeinsamer Wohnung. Ihre Neigung leben sie wohl hauptsächlich in seiner Wohnung aus, die aus seinen spärlichen Angaben zu schließen eher komfortabel ausgestattet ist. Das Wort Luxus ist aber nicht gefallen. Es handelt sich - liberal formuliert - um eine eheähnliche Gemeinschaft.

    Dennoch beklagte er sich über regelmäßige Diebstähle seiner Freundin. Nach den meisten Besuchen fehlte irgend ein Teil seines Besitzes, und er war es leid. Auch der Versuch, Ihr die diebische Elster per Rohrstock abzugewöhnen schlug fehl.

    Die Einlassung der Frau war zunächst eine klare Leugnung des Sachverhaltes. Überdies sei die "Mitnahme" mancher Souveniers sozusagen ihr gutes Recht, nachdem man schon so lange liiert war.

    Der Austausch von Argumenten zwischen den beiden ähnelte bald einem Ping-Pong Spiel ohne endgültigem Sieger. Der Mann machte den klaren Eindruck eines nicht besonders durchsetzungsfähigen Partners und sie den einer geschickten "Zugewinnsiegerin".

    Das Wort Kleptomanie fiel zwar, doch das Gericht war ja nicht kompetent, medizinische Sachthemen zu diskutieren. Es gab jedenfalls Konsens, dass sie Dinge aus der Wohnung ihres Partners "mitnahm", dies jedoch ohne deutliches Schuldbewußtsein. Das Gericht war auch nicht bereit, den Sachverhalt des Diebstahls in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu würdigen.

    Richter hape versuchte zwar, die Schwere der Vergehen zu objektivieren, indem er als Lösung eine Trennung voneinander vorschlug, aber das stand bei beiden nicht zur Debatte. Offenbar konnte der Kläger seine Verluste verschmerzen. Aber die Aussicht auf Schmerzen anderer Art wurden durchaus sehr konkret.

    Nachdem alle versuche einer objektiven Wahrheitsfindung gescheitert waren, kam der Richter zu folgendem Urteil:



    Die Beklagte wird wegen fortgesetzten Diebstahls 
    unter Lebenspartnernzu 15 Hieben mit dem Rohrstock 
    und 15 Hieben mit dem Holzpaddle auf das nackte Gesäß verurteilt.