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SGH und WGH (Details zu einer wunderbaren, realen Geschichte)

Leider ist die Zukunft des SGH ungewiss, aber die Geschichte seiner Geburt mag manchen auch heute noch interessieren.   Die Idee des Spanki...

Mittwoch, 19. Oktober 2016

SGH VIII - eine Nachlese

Der Spanking Gerichtshof VIII ist Vergangenheit, die Urteile schriftlich ausgefertigt und verteilt. Vielleicht gibt es noch leichte Sitzbeschwerden hier und da. Zeit für Manöverkritik und einen Blick voraus ins Jahr 2017, wo am 29. April der nächste SGH steigen wird – vielleicht umrahmt von einem Vorabend mit Retro-Szenarien aus alten Zeiten, in denen der Rohrstock noch tatsächlich in Aktion war und gefolgt von einem „Spank in den Mai“ am Sonntag.
Dieser letzte SGH war eine eher ruhige Veranstaltung, was den zeitlichen Ablauf anbetraf. Nur 9 Verfahren, das erledigen unsere Richter auf „einer Backe“! Soviel verfügbare Zeit erlaubte ein genüssliches Eintauchen in die Abgründe spankwürdiger Vergehen.
Es begann mit Frecher Fratz, die sich mit ihrem Temperament, befeuert von äußerst ungerechten und weit hergeholten Beschuldigungen, lautstark zur Wehr setzte, was den Richter Kristall in seinem ungerechten Tun überhaupt nicht beeindruckte. Fachgerecht stocherte er eine Weile im Nebel diverser Behauptungen und förderte zum Schluss ein recht banales Vergehen zutage: die gute Dame hatte mal wieder zu viel geraucht und wollte der dafür vorgesehenen Strafe entgehen. Die wurde nun im SGH vollstreckt. Außerdem brachte das Verhör noch einen Fall von Fluchthilfe zum Vorschein, die tatsächlich in Deutschland ein Straftatbestand ist. Jedenfalls gab Richter Kristall dem Büttel eine Chance, eine ganze Reihe von zunehmend schmerzhafteren Freudenbringern auf dem entblößten Hinterteil der Verurteilten tanzen zu lassen.
Der nachfolgende Fall des Herrn gamsteig lief zu Beginn wesentlich ruhiger, weil der Angeklagte sich selber nicht mehr zu helfen wusste und das Gericht aufforderte, ihm bei den viel zu häufigen Besuchen von SM-Veranstaltungen die rote Karte zu zeigen. Natürlich tat das Gericht nichts dergleichen, denn wer will schon die eigene Kundschaft verjagen? Glücklicherweise trat er dann in das Fettnäpfchen, die anwesenden Damen zu verärgern, was zu einem schnellen Urteil führte, das dann von einer der Damen mit Hingabe vollstreckt wurde. Anschließend durfte er eine Weile die Halsgeige tragen und seinen gestriemten Hintern zur Schau stellen.

Hiebe aus zarter Hand
Julle ist einer von den ganz harten Jungs. Die Tatsache, dass er bei jedem Gerichtshof antreten musste, ist wohl weniger seinem Hang zum Tragen von Damenwäsche, gepaart mit Exhibitionismus geschuldet, als vielmehr dem Wunsch, an die Grenzen seiner Leidensfähigkeit zu gelangen; der SGH gewissermaßen ein Erfüllungsgehilfe. Dieses Mal musste eine Jugendsünde herhalten, deren Haltlosigkeit der Richter sehr schnell zerpflückte. Dann durfte julle eine ganz besondere Eigenart der Birkenrute bis zum bitteren Ende auskosten: den kumulativen Schmerz. Nicht umsonst ist gewöhnlich die Zahl der Schläge mit diesem Instrument auf rund 25 begrenzt, weil jeder neue Schlag den gesamten Po trifft und ganz schnell auf schon vorhandene kleine Striemen trifft. Deren Gesamtzahl erhöht sich rapide und der Schmerz wird allmählich unerträglich. Statt 25 durfte julle 50 Hiebe einstecken und war am Ende ziemlich bedient.
Ole, unser alter Däne, beheimatet im geschichtsträchtigen Roskilde, reist gerne mal quer durch Europa, um zwischendurch seinen Hintern vor dem SGH zu präsentieren. Dieses Mal reichten seine Sünden vom Diebstahl teurer Bücher aus der öffentlichen Bibliothek bis zum Sprayen von Graffiti auf teure Autos. Das alles ohne jedes Unrechtsbewusstsein. Der Richter Kristall machte kurzen Prozess und beauftragte den Büttel, den Hintern des diebischen Dänen mit Graffiti der besonderen Art zu verzieren.
Während Richter Kristall versuchte, die Wahrheitsfindung anhand des Verhörs der Angeklagten zu bewerkstelligen, hatte Richter Randy einen weniger mühsamen Weg gewählt. Er „besorgte“ sich Zeugen, die in seinem Sinne aussagten.
Zwar wurde Oboshi von seiner Partnerin angeklagt, die genügend Fakten präsentierte, um ihn chancenlos zu machen, musste Redmoon erleben, wie die Anklage seiner Ehefrau gleich durch zwei Zeugen untermauert wurde, die ihn gnadenlos in die Pfanne hauten.
Eine weitere Dame, Sissi, wurde von ihrem Ehemann angeklagt der Verkehrsgefährdung, der Beamtenbeleidigung und der Lüge. Sissi ist ein Dauergast des SGH. Sie ist sich nie irgendeiner Schuld bewusst. Auch der Auftritt eines der „Polizisten“ beeindruckte sie nicht sehr. Richter Randy verhängte 50 Hiebe auf den „Nackten“, die wegen einer gerade durchgestandenen Grippe vom Büttel etwas weniger hart vollstreckt wurden als dies bisher erfolgte.

Der Stock zeigte deutliche Wirkung
Zum Schluss standen zwei Täter vor Gericht, die offenbar bandenmäßiges Sprayen betrieben. Ihre Komplizen konnten allerdings nicht gefasst werden. So musste Harry den alleinigen Sündenbock fürs Sprayen geben, denn Rudolf hatte nicht an der Sachbeschädigung teilgenommen. Als Fahrer der Bande hatte er natürlich keinen Personen Beförderungsschein und wurde daher ebenfalls verurteilt. Bei der Vollstreckung des Urteils bat er den Büttel um Gnade, da er „lange nichts hinten drauf bekommen hätte“. Zum Erstaunen des Büttels wies sein Hintern jedoch sehr deutliche Spuren auf. Das führte zu einer Strafverschärfung, die er sich hoffentlich gemerkt hat.
Der Nachmittag endete mit der Bestrafung der letzten fünf Angeklagten und dann gab es wunderbare, selbst gemachte Hamburger vom kochenden Freund der Rittmeisterin Gabriele, die alles im Griff hatte, die Organisation genau so gut wie den Rohrstock, mit dem sie den zweiten Sprayer lehrte, wie sich 50 harte Hiebe anfühlen und auch gut sichtbar sind. 

50 Hiebe von der Rittmeisterin meisterlich gruppiert
Insgesamt war es wieder ein Nachmittag, an dem sowohl gelacht als auch gelitten wurde, aber ohne übermäßige Brutalität und Bosheit. Die Zuschauer hatten ihren Spaß, die Verurteilten ihren Po Schmerz, die Richter einen ruhigen Nachmittag und der Büttel sowie die schlagkräftigen Damen ihr Vergnügen. So soll es sein!

Sonntag, 2. Oktober 2016

Jetzt gilts!

Letzten Freitag ist die Anmeldefrist für SGH und WGH abgelaufen. Der SGH ist ausgebaucht und der WGH etwa zu 50%. In absoluten Zahlen bedeutet das für den WGH etwa die die Zahl der Starter wie für den ersten SGH.
Die ersten Mails mit Anklage-Fakten sind bereits eingegangen, Ich bitte dringend darum, mir bis zum 07.10. die Sammlung  Eurer Vergehen zu mailen. Ich muss das Material noch zu fertigen Dossieres verarbeiten und diese den Richtern rechtzeitig zur Verfügung stellen, damit sie sich vorbereiten können. Also bitte beeilt Euch!
Als würdig für den Gerichtshof gelten alle Vergehen, die mit einem Hintern-voll geahndet werden können. Das nehmen wir natürlich nicht allzu genau. Manches Geständnis gehört vielleicht vor ein ordentliches Gericht, aber man kann nicht sicher sein, ob die jeweiligen Fakten ernst zu nehmen sind. Andererseits, verschont uns bitte mit Speeding-Tickets und Parksünden. Der SGH ist kein Verkehrsgericht.

Diejenigen unter Euch, die sich zu beiden Events angemeldet haben, das ist die Mehrheit, muss natürlich zwei Taten gestehen. Wir erwarten für den WGH deutlich ernsthaftere Vergehen als für den SGH, Aber bitte keine Verbrechen, die vor ein Schwurgericht gehören. Ihr bekommt Euer Fett ab, egal ob Ihr Fort Knox überfallen, oder der Oma ihre letzte Zigarette geklaut habt.

Wir sehen uns also vor Gericht. Ich freue mich!