Der Spanking Gerichtshof VIII ist Vergangenheit, die Urteile
schriftlich ausgefertigt und verteilt. Vielleicht gibt es noch leichte
Sitzbeschwerden hier und da. Zeit für Manöverkritik und einen Blick voraus ins
Jahr 2017, wo am 29. April der nächste SGH steigen wird – vielleicht umrahmt
von einem Vorabend mit Retro-Szenarien aus alten Zeiten, in denen der Rohrstock
noch tatsächlich in Aktion war und gefolgt von einem „Spank in den Mai“ am
Sonntag.
Dieser letzte SGH war eine eher ruhige Veranstaltung, was
den zeitlichen Ablauf anbetraf. Nur 9 Verfahren, das erledigen unsere Richter
auf „einer Backe“! Soviel verfügbare Zeit erlaubte ein genüssliches Eintauchen
in die Abgründe spankwürdiger Vergehen.
Es begann mit Frecher Fratz, die sich mit ihrem Temperament,
befeuert von äußerst ungerechten und weit hergeholten Beschuldigungen,
lautstark zur Wehr setzte, was den Richter Kristall in seinem ungerechten Tun
überhaupt nicht beeindruckte. Fachgerecht stocherte er eine Weile im Nebel
diverser Behauptungen und förderte zum Schluss ein recht banales Vergehen
zutage: die gute Dame hatte mal wieder zu viel geraucht und wollte der dafür vorgesehenen
Strafe entgehen. Die wurde nun im SGH vollstreckt. Außerdem brachte das Verhör
noch einen Fall von Fluchthilfe zum Vorschein, die tatsächlich in Deutschland
ein Straftatbestand ist. Jedenfalls gab Richter Kristall dem Büttel eine
Chance, eine ganze Reihe von zunehmend schmerzhafteren Freudenbringern auf dem
entblößten Hinterteil der Verurteilten tanzen zu lassen.
Der nachfolgende Fall des Herrn gamsteig lief zu Beginn
wesentlich ruhiger, weil der Angeklagte sich selber nicht mehr zu helfen wusste
und das Gericht aufforderte, ihm bei den viel zu häufigen Besuchen von
SM-Veranstaltungen die rote Karte zu zeigen. Natürlich tat das Gericht nichts
dergleichen, denn wer will schon die eigene Kundschaft verjagen?
Glücklicherweise trat er dann in das Fettnäpfchen, die anwesenden Damen zu
verärgern, was zu einem schnellen Urteil führte, das dann von einer der Damen
mit Hingabe vollstreckt wurde. Anschließend durfte er eine Weile die Halsgeige
tragen und seinen gestriemten Hintern zur Schau stellen.
Hiebe aus zarter Hand |
Julle ist einer von den ganz harten Jungs. Die Tatsache,
dass er bei jedem Gerichtshof antreten musste, ist wohl weniger seinem Hang zum
Tragen von Damenwäsche, gepaart mit Exhibitionismus geschuldet, als vielmehr dem
Wunsch, an die Grenzen seiner Leidensfähigkeit zu gelangen; der SGH
gewissermaßen ein Erfüllungsgehilfe. Dieses Mal musste eine Jugendsünde
herhalten, deren Haltlosigkeit der Richter sehr schnell zerpflückte. Dann
durfte julle eine ganz besondere Eigenart der Birkenrute bis zum bitteren Ende
auskosten: den kumulativen Schmerz. Nicht umsonst ist gewöhnlich die Zahl der
Schläge mit diesem Instrument auf rund 25 begrenzt, weil jeder neue Schlag den
gesamten Po trifft und ganz schnell auf schon vorhandene kleine Striemen
trifft. Deren Gesamtzahl erhöht sich rapide und der Schmerz wird allmählich
unerträglich. Statt 25 durfte julle 50 Hiebe einstecken und war am Ende
ziemlich bedient.
Ole, unser alter Däne, beheimatet im geschichtsträchtigen
Roskilde, reist gerne mal quer durch Europa, um zwischendurch seinen Hintern vor
dem SGH zu präsentieren. Dieses Mal reichten seine Sünden vom Diebstahl teurer
Bücher aus der öffentlichen Bibliothek bis zum Sprayen von Graffiti auf teure
Autos. Das alles ohne jedes Unrechtsbewusstsein. Der Richter Kristall machte
kurzen Prozess und beauftragte den Büttel, den Hintern des diebischen Dänen mit
Graffiti der besonderen Art zu verzieren.
Während Richter Kristall versuchte, die Wahrheitsfindung
anhand des Verhörs der Angeklagten zu bewerkstelligen, hatte Richter Randy
einen weniger mühsamen Weg gewählt. Er „besorgte“ sich Zeugen, die in seinem
Sinne aussagten.
Zwar wurde Oboshi von seiner Partnerin angeklagt, die
genügend Fakten präsentierte, um ihn chancenlos zu machen, musste Redmoon
erleben, wie die Anklage seiner Ehefrau gleich durch zwei Zeugen
untermauert wurde, die ihn gnadenlos in die Pfanne hauten.
Eine weitere Dame, Sissi, wurde von ihrem Ehemann angeklagt
der Verkehrsgefährdung, der Beamtenbeleidigung und der Lüge. Sissi ist ein
Dauergast des SGH. Sie ist sich nie irgendeiner Schuld bewusst. Auch der
Auftritt eines der „Polizisten“ beeindruckte sie nicht sehr. Richter Randy
verhängte 50 Hiebe auf den „Nackten“, die wegen einer gerade durchgestandenen
Grippe vom Büttel etwas weniger hart vollstreckt wurden als dies bisher
erfolgte.
Der Stock zeigte deutliche Wirkung |
Zum Schluss standen zwei Täter vor Gericht, die offenbar
bandenmäßiges Sprayen betrieben. Ihre Komplizen konnten allerdings nicht
gefasst werden. So musste Harry den alleinigen Sündenbock fürs Sprayen geben, denn
Rudolf hatte nicht an der Sachbeschädigung teilgenommen. Als Fahrer der Bande hatte
er natürlich keinen Personen Beförderungsschein und wurde daher ebenfalls
verurteilt. Bei der Vollstreckung des Urteils bat er den Büttel um Gnade, da er
„lange nichts hinten drauf bekommen hätte“. Zum Erstaunen des Büttels wies sein
Hintern jedoch sehr deutliche Spuren auf. Das führte zu einer Strafverschärfung,
die er sich hoffentlich gemerkt hat.
Der Nachmittag endete mit der Bestrafung der letzten fünf
Angeklagten und dann gab es wunderbare, selbst gemachte Hamburger vom kochenden
Freund der Rittmeisterin Gabriele, die alles im Griff hatte, die Organisation
genau so gut wie den Rohrstock, mit dem sie den zweiten Sprayer lehrte, wie
sich 50 harte Hiebe anfühlen und auch gut sichtbar sind.
50 Hiebe von der Rittmeisterin meisterlich gruppiert |
Insgesamt war es wieder ein Nachmittag, an dem sowohl
gelacht als auch gelitten wurde, aber ohne übermäßige Brutalität und Bosheit. Die
Zuschauer hatten ihren Spaß, die Verurteilten ihren Po Schmerz, die Richter
einen ruhigen Nachmittag und der Büttel sowie die schlagkräftigen Damen ihr
Vergnügen. So soll es sein!
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