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SGH und WGH (Details zu einer wunderbaren, realen Geschichte)

Leider ist die Zukunft des SGH ungewiss, aber die Geschichte seiner Geburt mag manchen auch heute noch interessieren.   Die Idee des Spanki...

Sonntag, 3. September 2017

Von Anklagen, Urteilen und Strafen

Während ich hier sitze und auf die Anklagen warte, die unsere künftigen Delinquenten hoffentlich gerade ausbrüten, dachte ich mir, es könnte nicht schaden, ihnen die  Grundzüge der SGH Logik noch einmal zu erklären.

Wir mussten immer wieder frustriert zur Kenntnis nehmen, dass Angeklagte entweder glaubten, ein Parkticket wäre schon ausreichend, den Zorn des Richters auf sie zu lenken, oder sie mit einer Anklage aufwarteten, die normalerweise Sache eines Landgerichtes sind, z.B. mit einer Vergewaltigung. Beides geht nicht. Der SGH ist ein Spiel und folgt der Logik eines Spiels. Wir wollen uns weder mit Banalitäten abgeben, noch unsere Richter mit strafrechtlich hoch relevanten Tatbeständen erschrecken.

Ein in Ehren ergrauter Jugendrichter, der einmal vor unserem Gericht stand, hat uns erzählt, nachdem er seine Tracht mit dem Rohrstock einkassiert hatte, man könne als Richter bei einem deutschen Gericht nicht einfach so satirisch und locker vom Leder ziehen, wie er das vor dem SGH erlebt hat. Er beneidete seinen "Kollegen" um die Freiheit des gesprochenen Wortes, die vor einem ordentlichen Gericht nicht möglich wäre. Anwälte lauerten immer auf Formfehler und verbale Sünden, um einen Prozess platzen zu lassen.

Nun, das kann beim SGH nicht passieren. Weder wurde je eine Verhandlung abgebrochen, noch gab es Befangenheits-Anträge, oder gar Freisprüche. Vor dem Spanking Gericht ist ein Freispruch undenkbar, da er den Angeklagten um die Früchte eines mühevoll erdachten Vergehens bringen würde. Wir operieren ja weder mit Gefängnis, noch mit Geldstrafen, sondern immer mit dem Stock, seinen Brüdern und seinen Schwestern.

Es hat uns schon einmal gereizt, eine Gefängnisstrafe auszusprechen, aber dann würden wir einen zahlenden Kunden um den Genuss bringen, bei den übrigen Verfahren zusehen zu können. Das geht also nicht. Bleibt uns nur der Käfig, der aber so eng ist, dass es nur jüngere Delionquenten ohne Muskelkrämpfe für längere Zeit darin aushalten würden. Wie ihr, liebe Leser, unschwer feststellen könnt, ist es nicht so ganz einfach, als Veranstalter die Sache spannend, unterhaltsam und nicht gesundheitsgefährdend zu machen. Dabei sind sich alle Beteiligten selbstverständlich einig, dass eine Tracht Prügel auf den nackten Hintern keineswegs die Gesundheit des Delinquenten gefährdet. Im Gegenteil. Das Gefühl der totalen Befriedigung, mit einem warmen bis brennenden Hintern nach Hause zu fahren, beschert uns ja dieses anhaltende Interesse am SGH.

Aber ich schweife ab. Das Thema sind ja die Anklagen, mit denen sich so viele unserer Klientel schwer tun. Aber im Prinzip ist es ja ganz einfach. Unsere Richter sind juristisch völlig unbelastet. Keinerlei Fachwissen drückt auf ihre Psyche. Sie können also aus dem vollen Reservoir ihrer Menschenkenntnis, Vorurteile, politischen Ansichten u.ä. schöpfen. Je verwerflicher eine Tat ist - jedoch eben nicht strafrechtlich relevant - um so lieber  schlagen unsere Richter ihr Fänge in die Materie, da sie nichts falsch machen können.

Bevorzugte Themen sind innerfamiliäre Probleme, wunderbar verrottetes Lotterleben, aus dem Ruder laufende Streitsucht, Gartenzaun-Fehden, Unpümktlichkeit, Kindererziehung, schuliche Fehlleistungen bzw. die Behandlung solcher Fehlleistungen, Trunkenheit außerhalb des PKW, Geldverschwendung usw. Das gibt alles wunderbare Anklagen, ohne auch nur entfernt Sache deutscher Gerichte zu sein. Wichtig ist, dass es Zeugen gibt, selbst wenn die auch nur aus dem Kreis der Anwesenden zu rekrutieren sind. Ideal sind allerdings für diese Funktion die Ehepartner. Da kann es auch vorkommen, dass ein Angeklagter von seiner Ehefrau gnadenlos in die Tonne getreten wird. In diesem Fall waren wir uns nicht sicher, ob das ernsthafter Ehekrach war. Solange dieser nicht vor ein Scheidungsgericht gehört, sondern nur zum Auf und Ab einer Ehe gehört, wird sich der SGH gerne damit befassen. Fehltritte, vor allem, wenn sie tatsächlich passiert sind, könnten den Bogen jedoch überspannen. Der SGH ist kein Familiengericht.

Die Verhandlungen leben vom Dialog, vorzugsweise vom kontroversen Dialog. Unheimlich hilfreich sind plötzlich auftauchende Zeugen mit völlig frei erfundenen Aussagen. Beim letzten SGH war eine Ehefrau schon tief in der feuchten Masse, da kam der eigene Ehemann auf die gloriose Idee, sie auch der Untreue zu beschuldigen. Da hatte die arme Frau plötzlich ein Problem. Die Richter hatten ebenfalls eins, weil die gesamte Verhandlung aufgrund von üppig sprudelnden Zeugenaussagen zu eskalieren drohte. Man würgte also die Sache ab, diktierte jedem der Angekjlagten einen ordentlichen Arsch voll auf und suchte das Weite bzw. das Abendessen.

Ich hoffe doch, in den beiden nächsten Tagen bunten Strauss kreativ gestalteter Anklagen zu bekommen. Die Richter werden es euch mit gebührenden Strafen lohnen!



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