Der
Termin für unsere Teilnehmer rückt näher, und wir haben eine Reihe von
Neuerungen beschlossen, die - wie wir hoffen - allen gefallen werden.
Ganz
wichtig: Der Beginn der Veranstaltung am 25. Oktober wird um zwei Stunden
vorverlegt, wir beginnen um 11 Uhr vormittags!
Diese Vorverlegung
ist für solche Teilnehmer gedacht, die an unserem neuen Angebot interessiert
sind, dem Untersuchungs-Gerichtshof. Was ist das?
Es gibt
eine Reihe von regulären Teilnehmern, denen es nicht reicht, einmal am Tag vor
Gericht zu stehen und "nur" mit einer einzigen Strafe
bedacht zu werden. Diese Teilnehmer würden gerne auch zusätzliche, strenge
Maßnahmen genießen. Daher werden sie nicht wie bisher von einem Partner
angeklagt, oder reichen eine Selbstanklage ein, sondern sie werden vom Gericht
selber einer Missetat bezichtigt. Diese Anklage erhalten sie wenige Tage vor
der Verhandlung. Daher müssen sie am 25.10. um 11 Uhr vormittags wegen dieser
Anklage vor dem Untersuchungs-Gerichtshof antreten, wo ihnen ein Geständnis mit
den Verhör-Methoden wie bei früheren Unrechtssystemen, insbesondere aber mit
denen des Spanking-Gerichtshofes abgepresst wird. Dabei wird der Strafbock eine
wichtige Rolle spielen. Nachdem sie das erzwungene Geständnis unterzeichnet
haben, findet am Nachmittag pro forma die Verhandlung statt, bei der auf der
Basis des bereits gestandenen Vergehens das Urteil verkündet und vollstreckt
wird. Wer dabei mitmacht, kann sicher sein, voll auf seine Kosten zu kommen
:-)).
Wer
bei diesem Untersuchungs-Verfahren mitmachen will, bitte umgehend bei mir
melden (donpascual@aol.com). Teilnehmer,
die nicht am Untersuchungs-Gerichtshof teilnehmen bzw. zuschauen wollen, können
alternativ gegen 12:30 zum Imbiss erscheinen, Beginn der üblichen Gerichtsverhandlungen
ist auf 13:30-14:00 angesetzt.
Eine
weitere Neuerung ist die Strafverschärfung durch Pranger-Strafe. Dabei dürfen
die Passanten (Zuschauer) durchaus Hand anlegen, allerdings in einem vom
Richter festgelegten Rahmen.
Wie wir
das schon einmal hatten, können die Richter Bewährungsstrafen verhängen, die
noch am gleichen Tag vollstreckt werden, falls die Verurteilten gegen die
Auflagen verstoßen. Sollte die Vollstreckung nicht mehr möglich sein, wird sie
auf den nächsten Gerichtstermin verschoben.
Die
Büttel sollen die Straffläche der Verurteilten etwas vorwärmen, ehe das
eigentliche Urteil vollstreckt wird. Für diesen Zweck hat uns Vin einen
speziellen Flogger gebastelt, der im Herbst zum ersten Mal zum Einsatz kommen
soll. Der Spanking-Gerichtshof nimmt dieses Geschenk gerne an.
Es hat
sich als sinnvoll erwiesen, die Verhandlungen für die jeweiligen Richter zu
gruppieren, in der Regel drei Verhandlungen, gefolgt von der
Urteilsvollstreckung. Jede Gruppe wird vor den Verhandlungen in in Strafroben,
Handschellen und Fußketten vorgeführt.
Der seit
den Anfängen unseres Gerichtshofes übliche Zettel, auf dem jeder Angeklagte
Wünsche und Tabus eintragen konnte, wird abgeschafft. Er hatte zu sehr den
Charakter einer Wunschliste. Es soll das Gefühl deutlich verstärkt werden, dem
Gericht ausgeliefert zu sein. Absolute Tabus z.B. gesundheitlicher Art können
den Richtern vorab mündlich mitgeteilt werden. Diese werden natürlich berücksichtigt.
Umgekehrt sind aber auch Wünsche nach Strafverschärfung möglich, z.B. Schläge
auf andere Körperteile zusätzlich zum nackten Po, nackt zur Vollstreckung
antreten usw. Statt Formalismus soll direkte Kommunikation mit dem Richter
gefördert werden.
Strafen
werden prinzipiell auf den völlig nackten
Po vollstreckt. Auch wenn der/die Verurteilten auf dem Bock liegen,
können sie von ihrem Wahl-Recht Gebrauch machen, Unterwäsche/Strings zu tragen,
die vom Büttel entweder entfernt werden, oder nicht. Entscheiden sich die
Verurteilten für das Tragen von Unterwäsche, erhöht sich das Strafmaß um 50%.
Wir
bemühen uns, Büttel beiderlei Geschlechts einzusetzen. In der Regel werden die
Strafen vom Büttel des anderen Geschlechtes ausgeführt. Davon nicht betroffen
sind die Verhör-Methoden des Untersuchungs-Gerichtshofes und die so genannten Gerichtsstrafen,
die vom Richter spontan ausgesprochen werden.
Nach wie
vor hat jeder passive Teilnehmer die Möglichkeit, mehrfach angeklagt zu werden,
so kann er/sie außer dem
Verfahren beim Untersuchungs-Gerichtshof auch noch vor dem regulären
Gerichtshof angeklagt werden.
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