Empfohlener Beitrag

SGH und WGH (Details zu einer wunderbaren, realen Geschichte)

Leider ist die Zukunft des SGH ungewiss, aber die Geschichte seiner Geburt mag manchen auch heute noch interessieren.   Die Idee des Spanki...

Mittwoch, 24. September 2014

WICHTIG *** Neuerungen beim Spanking Gerichtshof



Der Termin für unsere Teilnehmer rückt näher, und wir haben eine Reihe von Neuerungen beschlossen, die - wie wir hoffen - allen gefallen werden.

Ganz wichtig: Der Beginn der Veranstaltung am 25. Oktober wird um zwei Stunden vorverlegt, wir beginnen um 11 Uhr vormittags!

Diese Vorverlegung ist für solche Teilnehmer gedacht, die an unserem neuen Angebot interessiert sind, dem Untersuchungs-Gerichtshof. Was ist das?

Es gibt eine Reihe von regulären Teilnehmern, denen es nicht reicht, einmal am Tag vor Gericht zu stehen und "nur" mit einer einzigen Strafe bedacht zu werden. Diese Teilnehmer würden gerne auch zusätzliche, strenge Maßnahmen genießen. Daher werden sie nicht wie bisher von einem Partner angeklagt, oder reichen eine Selbstanklage ein, sondern sie werden vom Gericht selber einer Missetat bezichtigt. Diese Anklage erhalten sie wenige Tage vor der Verhandlung. Daher müssen sie am 25.10. um 11 Uhr vormittags wegen dieser Anklage vor dem Untersuchungs-Gerichtshof antreten, wo ihnen ein Geständnis mit den Verhör-Methoden wie bei früheren Unrechtssystemen, insbesondere aber mit denen des Spanking-Gerichtshofes abgepresst wird. Dabei wird der Strafbock eine wichtige Rolle spielen. Nachdem sie das erzwungene Geständnis unterzeichnet haben, findet am Nachmittag pro forma die Verhandlung statt, bei der auf der Basis des bereits gestandenen Vergehens das Urteil verkündet und vollstreckt wird. Wer dabei mitmacht, kann sicher sein, voll auf seine Kosten zu kommen :-)).

Wer bei diesem Untersuchungs-Verfahren mitmachen will, bitte umgehend bei mir melden (donpascual@aol.com). Teilnehmer, die nicht am Untersuchungs-Gerichtshof teilnehmen bzw. zuschauen wollen, können alternativ gegen 12:30 zum Imbiss erscheinen, Beginn der üblichen Gerichtsverhandlungen ist auf 13:30-14:00 angesetzt.

Eine weitere Neuerung ist die Strafverschärfung durch Pranger-Strafe. Dabei dürfen die Passanten (Zuschauer) durchaus Hand anlegen, allerdings in einem vom Richter festgelegten Rahmen.

Wie wir das schon einmal hatten, können die Richter Bewährungsstrafen verhängen, die noch am gleichen Tag vollstreckt werden, falls die Verurteilten gegen die Auflagen verstoßen. Sollte die Vollstreckung nicht mehr möglich sein, wird sie auf den nächsten Gerichtstermin verschoben.

Die Büttel sollen die Straffläche der Verurteilten etwas vorwärmen, ehe das eigentliche Urteil vollstreckt wird. Für diesen Zweck hat uns Vin einen speziellen Flogger gebastelt, der im Herbst zum ersten Mal zum Einsatz kommen soll. Der Spanking-Gerichtshof nimmt dieses Geschenk gerne an.

Es hat sich als sinnvoll erwiesen, die Verhandlungen für die jeweiligen Richter zu gruppieren, in der Regel drei Verhandlungen, gefolgt von der Urteilsvollstreckung. Jede Gruppe wird vor den Verhandlungen in in Strafroben, Handschellen und Fußketten vorgeführt.

Der seit den Anfängen unseres Gerichtshofes übliche Zettel, auf dem jeder Angeklagte Wünsche und Tabus eintragen konnte, wird abgeschafft. Er hatte zu sehr den Charakter einer Wunschliste. Es soll das Gefühl deutlich verstärkt werden, dem Gericht ausgeliefert zu sein. Absolute Tabus z.B. gesundheitlicher Art können den Richtern vorab mündlich mitgeteilt werden. Diese werden natürlich berücksichtigt. Umgekehrt sind aber auch Wünsche nach Strafverschärfung möglich, z.B. Schläge auf andere Körperteile zusätzlich zum nackten Po, nackt zur Vollstreckung antreten usw. Statt Formalismus soll direkte Kommunikation mit dem Richter gefördert werden.

Strafen werden prinzipiell auf den völlig nackten  Po vollstreckt. Auch wenn der/die Verurteilten auf dem Bock liegen, können sie von ihrem Wahl-Recht Gebrauch machen, Unterwäsche/Strings zu tragen, die vom Büttel entweder entfernt werden, oder nicht. Entscheiden sich die Verurteilten für das Tragen von Unterwäsche, erhöht sich das Strafmaß um 50%.

Wir bemühen uns, Büttel beiderlei Geschlechts einzusetzen. In der Regel werden die Strafen vom Büttel des anderen Geschlechtes ausgeführt. Davon nicht betroffen sind die Verhör-Methoden des Untersuchungs-Gerichtshofes und die so genannten Gerichtsstrafen, die vom Richter spontan ausgesprochen werden.

Nach wie vor hat jeder passive Teilnehmer die Möglichkeit, mehrfach angeklagt zu werden, so kann er/sie außer dem Verfahren beim Untersuchungs-Gerichtshof auch noch vor dem regulären Gerichtshof angeklagt werden.


Keine Kommentare: