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SGH und WGH (Details zu einer wunderbaren, realen Geschichte)

Leider ist die Zukunft des SGH ungewiss, aber die Geschichte seiner Geburt mag manchen auch heute noch interessieren.   Die Idee des Spanki...

Dienstag, 2. Mai 2017

War das ein Event!

Es macht viel Arbeit im Vorfeld und ist eine große körperliche Belastung während der Durchführung; man ist hinterher platt - aber restlos zufrieden und glücklich, denn es ist wieder mal toll gelaufen!
Dreiunddreißig Gäste waren verbindlich angemeldet, aber einige fehlten. Es gab eine Verhinderung und leider auch einen Autounfall, der glücklicherweise nur mit Blechschaden endete. Schließlich waren es fünfundzwanzig Spankophile, die keine Chance ausließen, sich die Hinterteile anwärmen zu lassen, oder das mit jedem zu tun, den oder die er oder sie in die Finger bekommen konnten. Das Klatschen dauerte von 13 bis 23 Uhr. Dann waren die Helden müde! Aber alles der Reihe nach.
Zum ersten Male warteten fast so viele Damen mit Nervosität und Hummeln im Bauch auf ihre Verhandlung wie Männer, 7:8. Das ist ein absoluter Rekord, und machte das Event viel spannender und attraktiver als in den vergangenen Jahren. Es gab sehr junge Ersttäter und alte, hart gesottene Wiederholungstäter.  Außerdem waren wir schon lange vor Ablauf der Anmeldefrist ausgebucht, und wir mussten Interessenten viel früher auf das SGH X vertrösten als uns selber lieb war.
Doch in einem halben Tag, der uns zur Verfügung stand, zwischen 13 und 19 Uhr elf Verfahren abzuwickeln und 15 Delinquenten zu bestrafen, hat nicht nur den beiden Richtern hohe Konzentration abverlangt, sondern musste auch straffer durchgezogen werden, als dem Genuss eigentlich geschuldet war. Doch alles hatte seine guten Seiten. Die Überbuchung bescherte uns ein Sammelverfahren, das solch ein grandioser Erfolg wurde, dass sich einige der Zuschauer demnächst genau dafür anmelden dürften. Aus dem Notbehelf wurde ein abschließender Knaller. Das letzte nackte Hinterteil lag - voll im Zeitplan - über dem Bock, als die Caterer kamen und uns ein ausgesprochen schmackhaftes Abendessen servierten. Leider - wie immer bei solchen vorgeplanten Bestellungen - blieb auch wegen des Ausbleibens etlicher Angemeldeter  einiges übrig. Schade. Vielleicht sollten die Gäste demnächst „Tupperboxen“ statt Rohrstöcke mitbringen.
Randy und mir ist erst im Nachhinein klar geworden, dass das Geschäftsmodell des Gerichthofes nicht nur die handfeste Bestrafung der Sünder umfasst, keine Freisprüche zulässt, sondern auch sein eigentliches  Betätigungsfeld langsam deutlicher wird. Oft hatten wir in der Domäne der ordentlichen Gerichte gewildert, wo der SGH eigentlich nichts verloren hat. Jetzt endlich kristallisiert sich das Kerngeschäft heraus: nicht strafbare, aber moralisch verwerfliche Tatbestände. Um diese zu verhandeln, muss man nicht Paragraphen wälzen, sondern kann getrost seine eigenen Vorurteile als Messlatte benutzen, was unsere Richter zum lautstarken Vergnügen der Zuschauer mit Hingabe taten. Dass die Angeklagten etwas verunsichert waren, als aus dem Nichts plötzlich Zeugen auftauchten, erhöhte noch den Spaß. Höhepunkte gab es mehrere, sie alle bezogen sowohl die Spannung als auch das Gelächter aus dem Trick, den wir schon seit einiger Zeit anwenden:
Jeder Angeklagte, der/die ohne Begleiter kommt wird vom Gericht mit einem anderen Angeklagten „verkuppelt“. Jeder muss einmal Kläger oder Zeuge sein und selber dann vom anderen angeklagt werden. Oft bestellen wir auch Zeugen, die diese Rolle übernehmen. Das System fördert das Rollenspiel, und es kommt zu völlig unerwarteten Entwicklungen innerhalb der Verhandlung. Außerdem können sich diese „Partner“ vorab absprechen, da sie die Anklage und die Mail-Adresse des Partners kennen.
Das führte gleich beim ersten Verfahren zu einer Konfrontation zwischen Angeklagtem und frei erfundener Ex-Ehefrau zu großem Gelächter, weil sich diese, als Zeugin der Anklage ihren "Ex-Ehemann" so zur Brust nahm, dass kein Auge trocken blieb. Wie Randy es als Richter immer wieder schafft, ernst zu bleiben, ist sein Geheimnis. Nach diesem laustarken Anfang ging es gleich weiter mit zwei Damen als Angeklagten, die angeblich als Dienstmädchen den gesamten teuren Champagner ihres Dienstherren ausgesoffen hatten. Dieser hatte als Beweisstücke mit der Anklage Bilder eingereicht, die durchaus beweiskräftig waren. Da die beiden Damen noch nie schüchtern auftraten, kam es zu heftigem verbalem Gefecht zwischen allen Beteiligten. Auch hier große Heiterkeit. Im Endeffekt mussten beide gleichzeitig über den Bock und sich gegenseitig umarmen, während zwei Büttel mit Vergnügen gemeinsam zu Werke gingen. Eines dieser beiden Hinterteile ist so zu sagen in Erbpacht des SGH, und es ist immer ein Vergnügen die Kommentare und Beschwerden seiner Eigentümerin über dem Bock mitanzuhören.
Danach hatte sich Richter Kristall mit den schwierigen Fällen der hartgesottenen Widerholungstäter zu befassen. Einer war wegen der gleichen Vergehen angeklagt wie beim letzten Mal. Er bekam nicht nur 120 Hiebe mit diversen Instrumenten, sondern musste auch längere Zeit nackt in den Käfig. Dem anderen erging es nicht besser. Sein Hinterteil war nach der Behandlung durch Lady Rowanna in einem beeindruckenden Zustand.
Eingerahmt wurden diese beiden Herren von einer Dame, die es als einzige geschafft hat, schon durch eine Ordnungsstrafe Striemen auf dem Po zu haben, ehe die Verhandlung begann. Ihr Mundwerk zeigt nicht nur verbale Stärke und Intelligenz, die selbstverständlich die des Richters übersteigt (meint sie), sondern auch deutliche Tollkühnheit angesichts der Konsequenzen ihrer Provokationen. Das Publikum hat‘s gefreut und der Richter hat den Wettkampf glatt gewonnen.
Eine zweite Dame machte noch solch einen jugendlichen Eindruck, dass Richter Kristall sich entschloss, sie nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, zumal sie sich der Pflichtvergessenheit aufgrund häufigen Prokrastinierens in eher juveniler Art schuldig gemacht hatte. Daher wurde sie übers Knie gelegt, bis sie versprach, künftig zuverlässiger zu sein. Ob’s hilft, wer weiß?
Nun kam die erste Bestrafungsrunde mit allen sieben Delinquenten der ersten Verfahren. Dazu sei noch erwähnt, dass wir sehr ernsthafte Zweifel hatten, ob das grandiose Glashaus von Spezial Events so warm werden würde, dass man Delinquenten nackt antreten lassen kann. Ich muss dazu sagen, dass mein ausgesprochen zuverlässiges Wetterprogramm schon eine Woche vor Termin für den Samstag 8 Stunden Sonne angezeigt hatte. Ich war trotzdem nahe dran, vom Glauben abzufallen, als mein Haus am Anfang der Woche von 10 cm Schnee umgeben war, und die nächtlichen Temperaturen nie über Null Grad stiegen. Kurz gesagt, am Freitagnachmittag hatte das Glashaus 1°C und wir zitterten beim Aufbauen nicht nur äußerlich. Aber, wem immer auch zu Dank, die Sonne schien und bis Mittag war das Glashaus nahezu mollig warm; eine kleine Übertreibung, aber es war auszuhalten. Natürlich gibt es immer besonders kälteempfindliche Menschen, beim SGH auch, und wir warten sehnsüchtig auf die versprochene Heizung. Sobald die eingebaut ist, wird die Location in Augsburg unschlagbar. Nicht nur das Glashaus, sondern auch die erhöhte Bühne ist unverzichtbar.
Nachdem drei stählerne männliche Hinterteile, eingerahmt von vier deutlich attraktiveren Damen Pos den Bock geziert hatten, kam es zum Verfahren  gegen die vorwiegend jüngere Generation. Ein Ersttäter im jugendlichen Alter von 25 Jahren stellte sich dem Gericht und wurde von seiner Partnerin lautstark beschuldigt, den Frieden in der gemeinsamen Wohnung erheblich zu stören. Das brachte ihm genauso einen Aufenthalt über dem Bock ein, wie dem anderen Herren, der sich eher mit kriminellen Taten hervortat. Aber wir nahmen uns seiner als Zivilgericht an, weil möglicherweise noch Aussicht auf Besserung besteht. Letzter Einzelfall war dann eine junge Dame, die immer unschuldig ist, schon in der Vergangenheit genauso wie dieses Mal. Aber verbales Schnellfeuer und eine Reihe widersprüchlicher Zeugenaussagen führten letzten Endes doch zu einem Schuldspruch. Der SGH hat schon in der Vergangenheit plötzlich auftretende Zeugen erlebt. Aber nun müssen die Richter wohl ständig damit leben. Es sei denn (guckt ganz unschuldig), die Richter klassifizieren wenigstens einige als Ordnungswidrigkeit (Zunge wieder zurück in den Mund). Nur so eine Idee vom kreativen Don.
Dann kam die eingangs schon erwähnte Sammelklage vor den gemeinsam tätigen beiden Richtern. Eigentlich ist das eine Notlösung, um sehr spät Angemeldeten noch eine Chance zu bieten. Dieses Mal passte es. Zufällig hatten wir zwei Teilnehmer, die alt genug waren, die Eltern der anderen beiden zu sein. Aus dieser zufälligen Konstellation habe ich einen Fall konstruiert, auf den ich immer noch stolz bin; er wurde der absolute Hammer des Nachmittags.
Zunächst aber schuldet jeder Zuschauer den vier Angeklagten Dank dafür, dass die "Eltern" sowohl die plötzliche Elternschaft, als auch die  "Kinder" das unerwartete Elternpaar akzeptierten und zusätzlich auch noch die unvermittelte Existenz eines Bruders beziehungsweise einer Schwester. Es gab zu Anfang noch Anlaufschwierigkeiten, aber dann lief die Sache zum Gaudi des Saales. Es ging nämlich um eine völlig verlotterte Familie, in der aber auch jeder irgendetwas zu verbergen hatte, zum Schluss sogar die Mutter, die plötzlich einen Geliebten hatte, der aus dem Off auftauchte und selbst die Richter ins Schleudern brachte.
Auch ansonsten gab es keine Probleme, Zeugen zu finden. Die schossen aus dem Boden wie Spargel!
Es war sogar eine Nachbarin bereit, mittels Fernglas beobachtet zu haben, wie Töchterchen ihr züchtiges Apartment nicht nur dem Bruder für amouröse Abenteuer zur Verfügung gestellt habe (wie es in meinem Plot stand), sondern die Behausung als profitables Bordell betrieb. Die Zuschauer fanden vor Vergnügen kaum noch Ruhepausen. Als dann noch der reale Ehemann der Mutter sich – spontan dem unglaublichen Plot zuliebe - als ihr jahrelanger Geliebter produzierte, war Sodom und Gomorrha komplett! Der Spaß hätte ohne Zweifel dazu führen können, noch mehr freiwillige Mitspieler zu generieren, aber die Richter würgten das ab, um zu Urteilen zu kommen. Gemessen am Umfang der moralischen Verderbtheit fielen die Urteile relativ moderat aus. Nur der notorisch fremdgehende Vater bekam ordentlich sein Fett ab, auch die Mutter musste allerdings schon den Stock fühlen, aber die Youngsters hatten Glück, sie bekamen relativ leichte Strafen.
Verpackt in diese schon reichlich wendungsreiche Story war die Beziehung zwischen falschem Vater und seiner realen Partnerin, die aber nun als Geliebte mitspielen musste, natürlich auch ohne von der Rolle zu wissen. Nicht vermittelbar für sie war mein Ansinnen, auch gleichzeitig den Sohn beglückt zu haben. Man darf ja auch sein Glück nicht strapazieren :-). Richter Kristall wusste das und wir hatten einen Plan B. Sollte sie ablehnen, eine leichte Strafe als Konkubine zu akzeptieren, was sie wie erwartet tat, wurde sie dazu verurteilt, beim SGH X als Richterin tätig zu werden, was wir ihr auch in der beim SGH manchmal fraglichen Realität durchaus zutrauen. Richter Kristall verpackte dieses milde Urteil in ein Unheil versprechendes Danaer-Geschenk: „Wenn du glaubst, leicht davon gekommen zu sein, lass Dir erzählen, wie es mich getroffen hat. Dieses Amt ist unbesehen die Höchststrafe; ich hätte es nie annehmen dürfen!“  Hat er aber seit vier Jahren! Dass hinter dieser „Seitenlinie“ der Sammelklage etwas ganz Persönliches steckt, verraten wir niemandem, aber die Betroffenen wissen Bescheid und amüsieren sich insgeheim, bis die Sache ihren Lauf nimmt.
Wir möchten Interessenten nicht unbedingt dazu animieren, sich auf die Sammelklage zu stürzen. Sie hängt zu deutlich von der Spielfreude aller Beteiligten ab, ferner von Zufällen wie dieser „authentischen Familie“.  Außerdem brauche ich auch gelegentlich göttliche Eingebungen wie seinerzeit der bayrische Aloisius. Ob das immer klappt, ist fraglich. Aber ganz werden wir diesen Höhepunkt wohl nicht mehr los. Und – ganz wichtig – er lebt davon, dass niemand die Anklage kennt.
Insgesamt war die Stimmung am Ende auf einem Höhepunkt, das Essen war gut, und die Temperatur, vielleicht auch - zusätzlich zur Sonne - geschuldet den im Raume stehenden Stövchen unter den Vitrinen, war hoch genug, bis 23 Uhr zu keinem Zeitpunkt ohne ein oder zwei nackte Hinterteile in die Höhe gereckt zu sehen. Sogar im eisig kalten Keller wurde gespielt.
Freut Euch, liebe Freunde des Spanking Gerichtshofes, auf den SGH X im September, wahrscheinlich am 16.09.

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