Nun ja liebe Spanking Freunde,
Neues gibt es wahrlich nicht zu vermelden, wenn man einmal von traurigen Nachrichten über die Saufbrüder am Ballermann absieht und den chronischen Leugnern, die auch von über 20 Millionen Infizierten und 900 000 Toten weltweit nicht davon zu überzeugen sind, dass da wohl irgendetwas sehr Böses im Gange ist. Nun ja, wie schon gesagt, CovidIoten, deren Gene man lieber aus dem Gesamtpool der Weltbevölkerung heraushalten sollte - die Nachwelt würde uns dankbar sein!👿
Statt mich über die deprimierenden Nachrichten zu verbreiten, bin ich - wie viele andere - dabei, mir denkbare Szenarien für den Gerichtshof zu überlegen.
Sicher, mit Abwarten bis zum Impfen könnte man sich noch eine Weile auf die faule Haut legen. Doch das Warten liegt dem Menschen nicht, wie wir durch die ständigen Verstöße gegen simple Regeln täglich erfahren müssen. Also muss Plan B her, der da heisst: mit dem Virus leben!😐
Einer meiner Freunde aus Spanko-Land hat da in seiner Not aufgrund des fehlenden SGH eine lack- und lederlose Domina in ganz privatem Ambiente gefunden und eine positive Erfahrung gemacht, die mir eine Reihe von Stichworten lieferte, als ich deren Web Seite studierte (www.erziehungsinstitut-streng.de).
Weil diese Truppe, möglicherweise ein enger Familienverbund, aus beschränktem Raumangebot eine Tugend gemacht hat und einen Kellerraum des Privathauses notdürftig als Bestrafungsraum hergerichtet hat (ohne Plüsch, Lack und Leder und Folterkeller Paraphenalien), musste man auf Events verzichten. Also gibt es dort nicht so etwas wie den SGH mit vielen Teilnehmern und Zuschauern, alle zur Anwesenheit an einem knappen halben Tag gezwungen. Die Madame M. hat dagegen ihren Gerichtshof auf ein Einzelereignis reduziert, alles Drum-Herum auf Mail-Basis organisiert und die Delinquenten am Ende einzeln zum Strafempfang einbestellt.
Die Sache ist total Corona kompatibel und dennoch kommt jeder Delinquent sein Fett ab, wenn auch ohne Zuschauer. Auch ein schönes Buffet zum Abschluss wird es wohl nicht geben. Aber deutlich teurer als unser SGH wird es dennoch sein (ich habe meinen Freund nicht gefragt). Madam M. wird trotz "SGH-Light" ihr Geld verlangen.
Mir blieb es, aus diesem sehr schön aufgegangenen Hefeteig die Rosinen zu picken, um unter Umständen einen Teil unserre eigenen Zutaten zum (ursprünglichen) Teig wieder zu entdecken.
1. Jeder Kunde bekommt ungeteilte Aufmerksamkeit, aber es können wie beim Original-SGH meherere Verfahren offline parallel laufen, mit oder ohne gemeinsamem Termin für alle Verfahren.
2. Auch Zeugen und Beweismittel können dem Gericht virtuell zur Verfügung gestellt werden. Man wird hier Fristen für das Abliefern aller Materialien setzen wie beim SGH.
3. Die Richter müssen nicht mehr 3-4 Verfahren an einem einzigen Nachmittag "durchziehen", sondern können - wie übrigens auch bisher - das Anklagematerial in Ruhe durcharbeiten und zu einem Urteil kommen.
Es wäre auch möglich, Angeklagte und Zeugen ohne persönliche Anwesenheit live zu befragen, Skype und jede Menge anderer Software machen es möglich. Selbst unsere beliebten Sammelklagen wären - zugegeben mit etwas mehr Aufwand - durchaus durchführbar. Nachteil: die Technik muss sich jeder Teilnehmer selber beschaffen. Dazu braucht es Absprachen zwecks Kompatibilität.
4. Das Urteil wird per Mail zugestellt und ein Vollzugstermin vereinbart.
5. Ab hier beginnt Neuland: Der Vollzug wird bei jedem Verurteilten einzeln druchgeführt. Er muss zur Location der Madame M. reisen, wird auf einem einsamen Ort (Parkplatz) eingesammelt, in Handschellen gefesselt und mit einem Blickschutz ausgestattet. Dann geht es per Auto zu Haus der Madame M., wo im Keller die Strafe vollzogen wird. Dieses sehr strenge Reglement, das natürlich dem Schutz der "Gastgeber" gilt, muss dennoch für den Verurteilten einen erheblichen Kick bedeuten. Er/sie weiß nicht, wo er/sie ist. Es muss nicht einmal der richtige geographische Ort sein, sondern auch ein benachbarter.
6. Dieses Ausgeliefertsein ist ein starkes Angebot der Madam M.. Auch für den Vollzug ist das Gericht ist nicht wirklich an eine einzige Location gebunden. Man könnte je nach Wohnort der Verurteilten diese regional an vertrauenswürdige Vollstrecker "verteilen" und wie bei Madame M. verfahren, um den Gastgeber zu schützen. Im Bedarfsfall könnte man auch einen Zeugen oder Partner mit dem Verurteilten zusammen zulassen.
7. Wir haben immer auf Videos und Fotos aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet. Wir könnten wieder welche machen, aber sie auf Randy-Events auf eine Mitgliederseite einstellen, wie das Madam M. ebenfalls macht. Beim Vollzug unter nur wenigen Anwesenden ist das weitaus ungefährlicher als bei unseren Events.
7. Die Kosten werden für die Verurteilten eher überschaubar. Es entstehen Anreisekosten, aber keine Übernachtungskosten, da An- und Abreise am gleichen Tag möglich sein sollen. Der Gastgeber selber hat sehr geringe Unkosten, da nur Getränke und vielleicht ein Stück Kuchen mit Kaffee anfallen. Eine einmalige Investition wäre eine WebCam für alle Teilnehmer. Die Software ist gratis.
8 Wie bei unserem SGH kann natürlich über das Urteil hinaus gespielt werden. Wichtig ist die Wahrung der Anonymität des Wohnsitzes der Leute, die das Urteil vollstrecken und als Einzige im ganzen Prozess persönlichen Kontakt haben.
Das sind die Voraussetzungen, die eine komplett andere, nicht an eine bestimmte Location und damit räumliche Begrenzung der Teilnehmerzahlern gebundene Form des SGH gestatten würden. Alles ist flexibel und Corona kompatibel.
Ich möchte im Augenblick nichts zu den Events in Randys Location
schreiben. Wie und wann es damit weitergehen wird, ist abhängig von Corona.
Aber es wird auch für Ihn und Charlene einen Neubeginn geben. Er hat ja
viele Pfeile im Köcher. Selbstverständlich gehört auch der SGH in seiner ursprünglichen Ausrichtung dazu.
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