Eine Schwiegermutter, die ja immer als besonders verrufene Species bekannt ist, greift zum Stock. Ganz unabhängig davon, wie das juristisch zu bewerten ist - nach 70 Jahren - würde sich ein solcher Tatbestand vor unseren Richtern sehr gut machen.
Es wäre natürlich eine interessante Frage, ob Mutter den Allerwertesten voll bekäme, oder die Klägerin eine zweite Tracht! Auch die Rolle des schwächelnden Ehemanns wäre eine nähere Betrachtung wert. Schreibt doch mal Eure Meinung.
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