Sapientia Ferulae
Strafprozessordnung
1.
Ein Verfahren wird
durch Einreichung der Klageschrift beim Spanking Gericht eingeleitet.
2.
Der zuständige
Richter beraumt eine Verhandlung an, nachdem er die Klage geprüft und
zugelassen hat.
3.
Kläger bzw. Anklagevertreter
und Beklagte(r) müssen bei Beginn des Verfahrens anwesend sein.
4.
Das Gericht setzt
sich zusammen aus: Vorsitzendem Richter, Beisitzern, Protokollführer, Bütteln,
Gerichtsdienern.
5.
Der Richter eröffnet
die Verhandlung und stellt die Anwesenheit der Prozessbeteiligten inklusive
Zeugen fest.
6.
Der/die Kläger(in) bzw. Anklagevertreter erhält als
erste(r) Rederecht und kann seine/ihre Klage vorbringen.
7.
Der/die Beklagte kann
darauf erwidern, sich schuldig oder unschuldig erklären.
8.
Es folgt das
Kreuzverhör durch den Richter und ggf. die Befragung von Zeugen durch die
Verteidigung.
9.
Es folgen die
Plädoyers von Anklage und Verteidigung.
10.
Nachdem der Richter sich eine Meinung gebildet
hat, verkündet er im Namen der Spanking Community das Urteil, das vom
Protokollführer umgehend ausgefertigt wird.
11.
Im Falle einer
Verurteilung werden dem/der Verurteilten Handfesseln angelegt und er/sie wird
vom Büttel abgeführt. Die Verhandlung ist damit geschlossen.
12. Um die Flexibilität
bei der Festsetzung der Strafhöhe und –härte zu erhöhen, werden Strafen
grundsätzlich gesplittet und auf zwei Tage verteilt. Eine Hälfte wird nach
Verkündung des Urteils vollstreckt, die andere am darauf folgenden Tag.
Gerichtsstrafen: Der Richter kann ad hoc von seinem Recht
Gebrauch machen, wegen Missachtung des Gerichts Strafen gegen Prozessbeteiligte
und/oder Zuschauer zu verhängen, die sofort im
Gerichtssaal von Bütteln oder dem Richter selber vollstreckt werden.
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