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Dienstag, 8. Oktober 2013

Gerichtshof - Strafprozessordnung

Auch die Verfahren vor dem Spanking Gerichtshof  folgen einer gewissen Ordnung, die man hier nachlesen kann




Sapientia Ferulae

       Das Spanking Gericht 



Strafprozessordnung

1.      Ein Verfahren wird durch Einreichung der Klageschrift beim Spanking Gericht eingeleitet.

2.      Der zuständige Richter beraumt eine Verhandlung an, nachdem er die Klage geprüft und zugelassen hat.

3.      Kläger bzw. Anklagevertreter und Beklagte(r) müssen bei Beginn des Verfahrens anwesend sein.

4.      Das Gericht setzt sich zusammen aus: Vorsitzendem Richter, Beisitzern, Protokollführer, Bütteln, Gerichtsdienern.

5.      Der Richter eröffnet die Verhandlung und stellt die Anwesenheit der Prozessbeteiligten inklusive Zeugen fest.

6.      Der/die  Kläger(in) bzw. Anklagevertreter erhält als erste(r) Rederecht und kann seine/ihre Klage vorbringen.

7.      Der/die Beklagte kann darauf erwidern, sich schuldig oder unschuldig erklären.

8.      Es folgt das Kreuzverhör durch den Richter und ggf. die Befragung von Zeugen durch die Verteidigung.

9.      Es folgen die Plädoyers von Anklage und Verteidigung.

10.  Nachdem der Richter sich eine Meinung gebildet hat, verkündet er im Namen der Spanking Community das Urteil, das vom Protokollführer umgehend ausgefertigt wird.

11. Im Falle einer Verurteilung werden dem/der Verurteilten Handfesseln angelegt und er/sie wird vom Büttel abgeführt. Die Verhandlung ist damit geschlossen.

12.  Um die Flexibilität bei der Festsetzung der Strafhöhe und –härte zu erhöhen, werden Strafen grundsätzlich gesplittet und auf zwei Tage verteilt. Eine Hälfte wird nach Verkündung des Urteils vollstreckt, die andere am darauf folgenden Tag.

Gerichtsstrafen:  Der Richter kann ad hoc von seinem Recht Gebrauch machen, wegen Missachtung des Gerichts Strafen gegen Prozessbeteiligte und/oder Zuschauer zu verhängen, die sofort im Gerichtssaal von Bütteln oder dem Richter selber vollstreckt werden.






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