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Donnerstag, 3. Oktober 2013

Gerichtshof 3 - die Anwaltskanzlei Ernst & Ernst

Wie es sich für jeden anständigen Gerichtshof gehört, werden hier nicht einfach wehrlose Angeklagte verknackt und über den Bock gelegt, um das bloße Hinterteil gestriemt zu bekommen; vielmehr herrscht hier Gerechtigkeit!

Die Kanzlei Ernst & Ernst steht jedem Straffälligen kostenlos zur Verfügung, der Rechtsbeistand benötigt bzw. wünscht.

Nun wird natürlich der spezielle Auftrag des Gerichts, nämlich gestrauchelten, aber bußwilligen Sündern die gewünschte Absolution zu verschaffen, nicht dadurch gefördert, dass spitzfindige Juristen den natürlichen Gang der Dinge behindern.

Im Klartext heißt das, selbst die Angeklagten hoffen nicht besonders inbrünstig auf Gnade vor den harten Augen des Gesetzes. Die Rolle eines Verteidigers ist zwar aus rechtlichen Gründen notwendig, im übrigen aber völlig bedeutungslos: der Angeklagte wird verurteilt, Punkt! Es kann allenfalls etwas am Strafmaß geschraubt werden, aber der Verteidiger hat eher eine Alibi Funktion.

Freilich kann man diese nicht sehr erfolgsversprechende Rolle auch völlig anders sehen, falls der Rechtsbeistand  zur Klasse der sogenannten Passiven oder Subs gehört. Die Kanzlei Ernst &Ernst tritt vor Gericht tatsächlich mit einem negativen "Bonus-System" an. Dieses verhält sich folgendermaßen:

Erreicht der Rechtsbeistand nicht mindestens eine mildere Strafe als die von der Anklage geforderte, können die Verurteilten bei Gericht eine Sammelklage wegen "beruflichen Versagens" einreichen und dafür eine harte Strafe verlangen. Dazu ist bei Gericht folgendes Schreiben der Kanzlei Ernst & Ernst eingegangen.


Liebes Gerichtspersonal,



Nachdem sich nun ein Angeklagter direkt wegen seiner Verteidigung an mich gewandt hat, würde ich folgende Vorschläge zum Procedere machen. Die Beschuldigten, die einen Verteidiger wünschen, teilen mir mit, was sie so als Strafmaß erwarten bzw. höchstens akzeptieren, und ich versuche in meiner Verteidigung zu erreichen, dass sie entsprechend verurteilt werden. Natürlich mit Verhandlungsspielraum, also werde ich natürlich erst mal auf mildere Strafen plädieren. Wenn es mir gelingt, einen Urteilsspruch zu erreichen, mit dem die Angeklagten leben können,  ist es gut. Wenn das Gericht zu hart urteilt, können wir zur Not in Revision gehen. Aber wenn die Richter nicht wissen, was sie den Angeklagten antun wollen (okay bei Alexa und Jura ist das sowieso klar) , dann kommt vielleicht ein bißchen mehr Spannung wegen der Ungewissheit hinein. Und die Verteidigung hat eine echte Aufgabe. Tja, wenn ich versage, können mich die Angeklagten ja anklagen......

 

Selbstverständlich bringt dieses Angebot des "Negativen Bonus" das Gericht in Schwierigkeiten, sich Gedanken machen zu müssen, ob man die Bemühungen der Verteidigung bewußt ignoriert hat, damit man dem Rechtsbeistand endlich eins auswischen kann - (natürlich optional, falls Verurteilte es wagen, Klage zu erheben). Daraus könnte man dann Befangenheit ableiten. Wer weiß? Vielleicht landet sogar ein Richter vor seinem Kollegen; ein Ankläger ist diesem Schicksal bereits knapp entronnen.

Wie sie sehen, liebe Leser, ist der Spanking Gerichtshof keineswegs ein in Beton gegossenes Bürokraten Produkt, sondern lebt und folgt evolutionären, um nicht zu sagen revolutionären Prozessen!

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